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Wer muss die neue Duschkabine bezahlen?

Wer muss die neue Duschkabine bezahlen?

Hast du eine Badewanne, kannst du dich glücklich schätzen. Im Grunde gehört sie heute aber zum Standard und ist in den meisten Wohnungen vorhanden. Anders dagegen eine Duschkabine. Wenn du gern duschst, musst du sie dir, sofern Platz, selber einbauen. Bleibt die Frage: Wer bezahlt das Ganze?

Wann muss ich die Duschkabine zahlen? 

Wenn dir das Haus bzw. die Wohnung gehört, dürfte die Sache klar sein: Die gewünschte Dusche und deren Einbau bezahlst du selber. Bei einer Mietwohnung sieht das anders aus. Hier musst du dir vom Vermieter eine Genehmigung geben lassen. Und das möglichst schriftlich, damit sich in 10 oder 20 Jahren noch jemand daran erinnern kann. Meistens wirst du die Kosten dafür allerdings allein tragen müssen. Der Vorteil: Die Dusche bleibt dein Eigentum. Der Nachteil: Du hast sie beim Auszug auszubauen und mitzunehmen. In der Regel musst du ja die Wohnung im ursprünglichen Zustand zurückgeben. Ebenso bestreitest du alle Unterhaltungskosten der Kabine selbst. Die Dusche gehört weder zur angemieteten Wohnung, noch fällt sie unter die Gebäudeversicherung des Vermieters. Sollte er dem Einbau nicht zustimmen, kannst du dir alternativ an der Badewanne Duschwände aufsetzen, jedoch ohne sie (durch Verschrauben) fest mit der Wand zu verbinden. Auch diese ‚Behelfsduschkabine‘ begleichst du natürlich aus der eigenen Tasche.

Bei einer neuen Duschkabine kommen meist Kosten auf dich zu

Bei einer neuen Duschkabine kommen meist Kosten auf dich zu

Wann bezahlt der Vermieter?

Falls dein Vermieter der Duschkabine zustimmt und sowohl für deren Anschaffung als Einbau die Kosten trägt, bist du fein raus. Du musst dich jedoch damit abfinden, dass er das Sagen hat, was das Modell, die Größe und Preisklasse der Kabine angeht. Sie gehört ihm und somit zum festen Inventar der Mietwohnung. Versichert ist sie dann über seine Gebäudeversicherung. Du brauchst dich um nichts, auch nicht um die Instandhaltung kümmern.

Die Duschkabine ist defekt – wer bezahlt?

Was allerdings die Kosten für Reparaturen angeht, kommt es darauf an, wie der Mietvertrag gestaltet wurde. Oft ist darin geregelt, dass du kleinere Schäden selbst begleichst. Alles, was darüber hinaus anfällt, geht auf Rechnung des Eigentümers. Das trifft natürlich auch zu, wenn du die Duschkabine nicht mehr benutzen kannst und es Zeit für eine Neue wird. Solltest du jedoch der Schadensverursacher sein, hast du die Rechnung logischerweise selbst zu bezahlen. Das allerdings brauchst du nur bis zum Zeitwert der alten Dusche zu tun.

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